SERVICE & Wartung
Wir sind fÜR Sie da
Gemäß den einschlägigen Vorschriften, wie z. B. der Musterbauordnung, den Landesbauordnungen, den in Verordnungen der einzelnen Bundesländer festgelegten Vorschriften, sowie der DIN 18232/EN12101-2 müssen RWA-Anlagen regelmäßig, d. h. mindestens 1 mal jährlich bzw. nach den Vorschriften des Systemherstellers gewartet und ggf. instand gesetzt werden.
Weiterhin sind auch die versicherungsrechtlichen Folgen der Brandschutzversicherung von großer Bedeutung. Gleichzeitig reduziert sich gemäß VOB § 13 die Dauer der Verjährungsfrist, wenn der Auftraggeber bzw. Betreiber der Anlage dem Auftragnehmer die Wartung nicht überträgt.
RWA-Anlagen können durch ganz normale Umwelt- einflüsse und betriebsbedingte Einflüsse, wie Stäube, ölhaltige Luft, Korrosion, oder auch durch versehentliche Beschädigung in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Falls die einwandfreie Funktion im Brandfall nicht gegeben ist, können Menschenleben gefährdet und Sachwerte vernichtet werden.
